Rechtsprechung
StGH Hessen, 20.03.1985 - P.St. 1015 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hessen (Leitsatz)
Art 31 GG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- StGH Hessen, 14.04.1989 - P.St. 1076
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
Nur wenn gerügt wird, daß eine Entscheidung sich außerhalb jeder Rechtsanwendung stellt und deshalb überhaupt nicht auf Bundesrecht beruht, kann daneben geltend gemacht werden, es seien dadurch auch andere Grundrechte der Bayerischen Verfassung verletzt." Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 20.03.1985 - P.St. 1015 -). - StGH Hessen, 11.06.1986 - P.St. 1028
Bundesrecht; Verweisung; Willkür
Eine gerichtliche Entscheidung kann trotz des Vorrangs von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung gemessen werden, wenn das Gericht sich willkürlich außerhalb der Rechtsanwendung gestellt, in Wahrheit also überhaupt kein Bundesrecht angewendet hat (vgl. P.St. 1015 und 385).